| Alarmierung der Feuerwehr Alarmiert werden die Feuerwehren durch eine zuständige Bezirksalarmzentrale oder Landesalarmzentrale Selbstalarmierung über dafür geeignete Warn- und Alarmsysteme (MMS90, CSI 8000, Alu2G, CSI9000) Der Notruf 122 geht je nach Örtlichkeit zu der jeweils zuständigen Alarmzentrale. "Stiller Alarm" mittels Meldeempfänger: Aufgrund der hohen Anzahl der Alarmierungsfälle, ist eine Alarmierung der Einsatzkräfte mittels Sirenen nur in Ausnahmefällen möglich. Daher wurde bereits 1972 mit der Installation einer „Stillen Alarmierung“ mittels Meldeempfänger begonnen. Die Anlage wird ständig verbessert und mit der Alarmierungszentrale auf den modernsten Stand gebracht. Sirenenalarmierung: Diese ist in das landesweite Warn- und Alarmsystem eingebunden. Alarmierungen können von der Landeswarnzentrale und sowie von unserer Bezirks- Alarm- und Warnzentrale durchgeführt werden. Ein weiteres wesentliches Merkmal einer effizienten Alarmierung ist die Möglichkeit, die Einsatzkräfte je nach Einsatzort und Art des Ereignisses gezielt zu alarmieren. Alle Feuerwehren und Feuerwachen besitzen zumindest die Schlagkraft einer Löschgruppe und sind zusätzlich mit Spezialausrüstungen ausgestattet (z. B. Ausrüstung für Waldbrandbekämpfung im alpinen Gelände, Atemschutz, etc.) Das Einsatzgebiet der einzelnen Feuerwehren und Feuerwachen ist grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet. Zusätzlich wurde für jede einzelne Feuerwehr und Feuerwache ein Regeleinsatzgebiet festgelegt. In diesem Regeleinsatzgebiet sind Hilfeleistungen bzw. Einsätze „ohne Gefahr in Verzug“ von den zuständigen Feuerwehren soweit als möglich selbständig zu erledigen. Insgesamt zählen die Feuerwehren des Bereiches Villach Stadt mehrere Hundert Mitglieder, welche durch Prager-Nachrichten verständigt werden. Die zu alarmierenden Mannschaften sind je nach Einsatzort und Anlassfall verschieden und sind in einer eigenen „Alarmierungsordnung für den Pflichtbereich Villach Stadt festgelegt. Die Feuerwehreinsätze gliedern sich je nach Anlassfall in folgende Kategorien: Dringende Hilfeleistung, sowie „Gefahr in Verzug“ (Menschenbergungen, Brände .....) Hilfeleistungen „ohne Gefahr in Verzug“ die jedoch auch eine unverzügliche Alarmierung erfordern Hilfeleistungen „ohne Gefahr in Verzug“ die keine unverzügliche Alarmierung erfordern Mit der Alarmierungsanlage ist es möglich, Einzelpersonen, individuelle Gruppen, Bereitschaftszüge, einzelne Feuerwehren und Feuerwachen sowie den gesamten Pflichtbereich je nach Art des Ereignisses gezielt zu alarmieren. Die meisten Einsätze laufen daher unbemerkt, und ohne die Bevölkerung unnötig zu beunruhigen, ab.
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